Unserer Lieben Frau und Sankt Nikolaus

Gemeinde Sonnenbühl, Ortsteil Undingen

Die Geschichte der Undinger Gotteshäuser reicht bis weit hinter das Jahr 1487 zurück, jedoch liegen die Anfänge der Kirchenbaugeschichte im Dunkeln: Wann in Undingen zum ersten Mal eine Kirche oder Kapelle erbaut wurde, lässt sich aufgrund der bekannten geschichtlichen Quellen nicht beantworten.
Anhaltspunkt für das Alter liefert jedoch der Name der Kichenheiligen. Maria ist als Schutzheilige weit verbreitet, aber die im späten Mittelalter steigende Marienverehrung führte schlussendlich dazu, dass Maria zusätzlich vor dem bisherigen Kirchenpatron erwähnt wird. Im Undinger Fall heißt das konkret: Aller Wahrscheinlichkeit nach war die Undinger Kirche ursprünglich eine Sankt Nikolaus Kirche, die schließlich im späten Mittelalter in „Unserer Lieben Frau und Sankt Nikolaus“ umbenannt wurde. Bekannt ist außerdem, dass Nikolauskirchen und Nikolauskapellen in Württemberg vor allem im Zusammenhang mit der cluniazensischen Reformbewegung stehen sowie die Tatsache, dass sich in Württemberg diese Reformidee durch das Kloster Hirsau, welches auch nach Undingen Beziehungen hatte, verbreitete. Sankt Nikolaus wurde somit der Modeheilige des 12. und 13. Jahrhunderts. Sichere historische Befunde erlangen wir jedoch erst durch schriftliche Quellen oder historische Funde.
Die älteste urkundliche Erwähnung eines Undinger Gotteshauses stammt aus dem Jahr 1423, jedoch erfährt man nichts über die Größe, das Alter und den Namen der Kirche. Im Gegensatz dazu gibt die zweitälteste Urkunde aus dem Jahr 1487 Auskunft über den Namen der Kirche in Undingen: „Unserer Lieben Frau und Sankt Nikolaus“. Aller Wahrscheinlichkeit nach wurde der Kirchenbau von 1487 an Stelle des alten Gotteshauses ausgeführt und wichtige Teile mit in den neuen Kirchenbau einbezogen. Entdeckungen während der Kirchenrenovierung 1932 bestätigen dies: Bei der Freilegung des alten Chorraumes wurden an den Wänden Wandmalereien freigelegt, die aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts stammen. In welchem Maß der Kirchenbau von 1487 Neubau oder Ausbau des alten Gotteshauses war, muss jedoch offenbleiben.