Johann Gottlob Veiel

Oberamt Johann Gottlob Veiel


geboren am 29. November 1772 in Blaubeuren
gestorben am 16. Februar 1885 in Stuttgart


Johann Gottlieb Veiel wurde am 29. November 1772 als Sohn von Georg Friedrich Veiel (1727-1800) und Catharina Sibylla Waaser (1739-1794) in Blaubeuren geboren.  Sein Vater zählte zu den bekannten Gesichtern in Blaubeuren. Er war Bürgermeister sowie Hofgerichts- und Landschaftsassessor, zudem arbeitete er auch als Hospital- und Amtspfleger.
Bis zu seiner Konfirmation besuchte Johann Gottlieb Veiel das Lyzeum in Tübingen, anschließend war er als Gastschüler in der Klosterschule Blaubeurens. Danach ging er nach Stuttgart und betätigte sich in der Stadtschreiberei. Dort trat er im November 1788 als Oppidaner, also nicht im Internat wohnender Student, der Hohen Karlsschule bei und besuchte philosophische und philologische Vorlesungen. 1792 wechselte er zum Studium der Rechtswissenschaften an die Eberhard Karls Universität Tübingen. Nach abgeschlossenem Studium kehrte er in seine Heimatgemeinde zurück. Dort arbeitete er vom 25. Februar 1796 an als herzoglicher Kanzleiadvokat. Zudem übernahm er von seinem Vater im Jahr 1799 die Ämter des Bürgermeisters und des Hospitaloberpflegers. Im selben Jahr heiratete er Caroline Lang, die Tochter des Kommerzienrates Andreas Friedrich Lang aus Blaubeuren. Aus dieser Ehe entsprangen acht Kinder, von denen drei vor dem Vater verstarben. Seine Frau Caroline starb 1821 im Alter von 41 Jahren. Einer der Söhne, Gottlob Adolf Veiel, saß von 1838-1849 als Abgeordneter im Landtag von Württemberg.
1796 unterschrieb Johann Gottlieb Veiel zusammen mit Johann Christoph Zech die Konkordienformel, die Voraussetzung für den Beamtenstatus. Anfang des neunzehnten Jahrhunderts wurde Johann Gottlieb Veiel zum Landschaftsabgeordneten für den Oberamtsbezirk Blaubeuren gewählt; ein Amt, das er bis zur Abschaffung der Ständeordnung 1805 ausübte. 1810 verließ Veiel seine Heimatgemeinde erneut und hatte für neun Jahre den Posten des Oberamtmannes in Reutlingen inne. Bei der Bevölkerung war er als brutal und grausam verschrien. Mehrmals betonte Veiel, dass er den Leuten „den himmelsakramentischen reichsständischen Hochmut“ schon vertreiben wolle. 1812 sperrte er den Kastenknecht Fetzer zu Unrecht ein, von 1814 ist überliefert, dass er eine Gerichtssitzung nicht sachlich hielt, sondern sich von „leidenschaftlicher Empfindlichkeit“ bestimmen ließ. Wegen beider Fälle wurde er zu einer Geldstrafe von 30 Reichstalern verurteilt und erhielt zwei strenge Verweise. Das änderte jedoch nichts an seinem Verhalten. 1816 nahm der Reutlinger „Ausschuss der bürgerlichen Zünfte und Obermeister“ den Kampf gegen das Magistrat und den Oberamtmann Veiel auf.
1819 wechselte er nach Marbach am Neckar. Dort war er bis zu seiner Pensionierung im 67. Lebensjahr als Oberamtmann tätig. Sieben Jahre nach dem Tod seiner ersten Frau ging er 1828 eine zweite Ehe ein, mit Caroline Kaußler, der Tochter des Klosteroberamtmanns in Königsbronn. Die beiden bekamen einen Sohn, der allerdings im Alter von sechszehn Jahren starb. Zehn Jahre nach der Eheschließung ging Veiel in Ruhestand und starb am 16. Februar 1855 in Stuttgart.

(Miriam Kroiher)